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Suleika I (Was bedeutet die Bewegung) D 720 von Franz Schubert [verschollen]

Entstehungszeitraum: 1912
Uraufführung: 1912 (Julia Culp)

Beschreibung:

Nach dem Auftrag einer Instrumentation von Ludwig van Beethovens „Adelaide“ bestellte die Sängerin Julia Culp 1912 bei Schönberg weitere Orchesterfassungen von Klavierliedern. Zunächst arbeitete Schönberg an der Instrumentation von vier Liedern Franz Schuberts (Ständchen D 957/4, Die Post D 911/13, und den Suleika-Liedern „Was bedeutet die Bewegung“ D 720, „Ach, um deine feuchten Schwingen“ D 717). Schönberg überließ der Sängerin unter bestimmten Bedingungen das alleinige Aufführungsrecht für fünf Jahre.

Sehr geehrte Frau Culp,
sehr gerne mache ich Ihnen hiermit das von Ihnen gewünschte Zugeständnis, bezüglich der von mir instrumentierten 4 Schubert-Lieder: 1) Ständchen, 2) Die Post, 3. und 4.) die beiden Suleika-Lieder, für welche Sie mir ein Honorar von 1.000 (tausend) Mark zahlten; nämlich: Ich überlasse Ihnen das alleinige Aufführungsrecht dieser 4 Lieder für die Dauer von 5 Jahren. Nur für den Fall, als Sie diese Lieder in meiner Instrumentation eine ganze Saison hindurch nicht ein einziges Mal singen, soll dieses Aufführungsrecht wieder an mich zurückfallen. Außerdem verpflichte ich mich, so lange Ihr Aufführungsrecht gilt, die Instrumentation nicht zu ändern oder anderen Sängern zur Verfügung zu stellen, es sei denn, ich hätte mich mit Ihnen ins Einvernehmen gesetzt und Ihre Zustimmung erhalten.
Arnold
Schönberg
Zehlendorf, 11. September 1912
[zitiert nach der Durchschrift, Library of Congress, Washington]

Bereits im Herbst kam es zu den ersten Aufführungen, z.B. in Frankfurt am Main: Julia Culp riß durch ihren übrigens mit Mätzchen mehr als nötig ausgestatteten Vortrag Beethovenscher und Schubertscher Lieder den Zuhörer zu Beifallsstürmen hin. Die Schubert-Lieder waren von Arnold Schönberg sehr glücklich für Orchester übertragen [Karl Werner, in: Die Musik XII/1, 1912, S. 250. Dieses Konzerts gedenkt auch die Festschrift „Das Museum", 125 Jahre Frankfurter Konzertleben 1808-1958, hg. von Hildegard Weber, Frankfurt am Main 1958, S. 130] Im Herbst des selben Jahres hat Schönberg dann auch noch die Ballade Der Nöck von Carl Loewe instrumentiert [vgl. Katalog 1974, Nr. 219; Egon Wellesz op. cit. schreibt nur „1912“. Jan Maegaard datiert die Loewe-Instrumentation auf eine frühere Zeit: „Handschriftlich deutet die Partitur auf die Zeit bis ungefähr 1905“ (Maegaard I, S. 163f.)].

Im folgenden Jahr erwarb er auch noch die Genehmigung, Lieder von Johannes Brahms und Hugo Wolf für Orchesterbegleitung setzen zu dürfen. Schließlich bemühte er sich sogar um einen Verlag für seine Orchesterfassungen. Die Genehmigung zur Orchestrierung erhielt er, aber der Verlag B. Schott’s Söhne, dem die Bearbeitungen angeboten wurden, winkte ab [so H.H. Stuckenschmidt, s. Anm. 6, S. 173].

Schönberg an den Verlag C.F. Peters [Eberhardt Klemm: Der Briefwechsel zwischen Arnold Schönberg und dem Verlag C.F. Peters, in: Deutsches Jahrbuch für Musikwissenschaft für 1970 (15. Jg., Leipzig 1971), S. 31-33] am 27. Juli 1913:

[...] ich habe vergessen mit Ihnen über eine Angelegenheit zu sprechen, deren Erörterung ich der Ihnen sicher bekannten Sängerin Frau Julia Culp versprochen hatte.
Frau Culp möchte nämlich seit langem schon für die Orchesterkonzerte in denen sie zur Mitwirkung eingeladen ist, einige Hugo Wolf-Lieder mit Orchester singen. Ich habe für sie schon eine Reihe von Schubert Liedern instrumentiert aber sie hätte auch gerne Hugo Wolf und Brahms. Nun sollte ich Sie fragen, ob Sie entweder ihr oder mir dazu die Erlaubnis geben wollen, oder eventuell, wenn Sie das nicht wollen, mir direkt den Auftrag geben möchten, einige Lieder zu instrumentieren. Letzteres hätte allerdings nur Zweck, wenn Sie Frau Culp die Wahl der Lieder überließen. Aber immerhin könnte man, falls Sie solche Bearbeitungen herausgeben wollen, über die Auswahl der Frau Culp noch hinausgehen und einige besonders beliebte Stücke dazu nehmen.
Vielleicht sind Sie so freundlich mir umgehend zu antworten, da Frau Culp gerne schon in der nächsten Saison solche Lieder singen möchte.
[...]

C.F. Peters an Schönberg am 28. Juli 1913:
[...] Ich nehme an, daß Ihnen wie Frau Culp die mit Orchester bereits erschienenen Gesänge von Hugo Wolf (auf einliegendem Prospekt verzeichnet) bekannt sind und Frau Culp außer diesen noch weitere Lieder mit Orchester zu singen wünscht. Solche zu publizieren wäre ich aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage, doch würde ich mich einverstanden erklären, wenn Frau Culp sich noch einige Lieder ausschließlich für ihren eigenen Gebrauch instrumentieren lassen will, ich würde hierbei nur folgende Bedingungen stellen:
1) die zur Instrumentierung gewählten Lieder wären mir zunächst anzugeben,
2) das gesamte Material ist vor Ingebrauchnahme mir zur Abstemplung und zur Hinzufügung des Genehmigungs-Vermerks auf einige Tage zu übersenden,
3) mir ist zu bestätigen, daß das Material nur zu eigenem Bedarf gebraucht wird und auch später, wenn Frau Culp einmal nicht mehr öffentlich singt, keinesfalls anderweitig verliehen oder verkauft wird.
Diese Genehmigung ist ein besonderes Entgegenkommen und kann nur Künstlern von dem Range von Frau Culp und Ihnen erteilt werden, da der Grad der Künstlerschaft und des musikalischen Geschmackes mir Garantie sein müssen, daß die Bearbeitungen mit höchstem Feingefühl im Sinne Hugo Wolfs gemacht werden, der wie Sie wissen, äußerst penibel war.
[...]

Schönberg an C. F. Peters am 30. Juli 1913:
[...] ich danke Ihnen bestens für die freundliche Erlaubnis und bin selbstverständlich mit den gestellten Bedingungen einverstanden. Ich werde nun Frau Culp fragen, welche Lieder sie wünscht und mich dann mit Ihnen ins Einvernehmen setzen.
Daß es von Hugo Wolf instrumentierte Lieder giebt, war mir bekannt. Nur wußte ich nicht, daß es so viele sind.
[...] [zit. nach E. Klemm, s. Anm. 26, S. 31-33]

Alsbald kam es wegen der von Schönberg als störend empfundenen Zahlungsmodalität zu einem Schriftwechsel mit Karl von Ginzkey, dem Gatten der Sängerin. Schönberg an Karl von Ginzkey (aus Berlin-Südende) am 11. August 1913:

Sehr geehrter Herr, erst am 6. August hat die Bank das Geld an michgeschickt. Ich hatte durch die Verzögerung der Geldsendung zirka 15 Mark Kosten, denn ich mußte mir 2mal telegrafisch Geld von meiner Bank schicken lassen und hatte außerdem noch Telegrammspesen. Sie sollten jedenfalls bei Ihrer Bank nachfragen lassen, an wem die Schuld liegt. Aber ich kann nichtsdestoweniger den leisen Vorwurf nicht unterdrücken, daß auch Sie mir solche Kosten hätten ersparen können.
Nun muß ich Ihnen aber auch sagen, daß ich mich mit einem Abzug von 250 Mark keinesfalls zufrieden geben kann. Seien Sie mir nicht böse, aber es ist ungerecht, von mir zu verlangen, daß ich aus irgendeinem Grunde billiger arbeiten soll, als es meinen sonstigen Verdienstmöglichkeiten entspricht. Es tut mir gewiß leid, daß Ihre verehrte Frau Gemahlin die Lieder einstweilen nicht allzu oft singen konnte. Aber das läßt sich sehr leicht erzielen, wenn Frau Culp eben die Bedingung stellt, daß die Lieder ordentlich vorgeprobt werden. Man kann von mir verlangen, daß ich schön instrumentiere, aber nicht, daß ich so instrumentiere, daß schlechte Orchester und unfähige Dirigenten es ohne Probe spielen können. Wer so instrumentiert, ist kein Künstler. Und Ihre Frau Gemahlin wandte sich, soviel ich weiß, an mich, weil sie, die selbst eine so feine Künstlerin ist, nichts Unkünstlerisches tun will. Und meine künstlerische Absicht: den Klavierklang im Orchester aufleben zu lassen, läßt sich nicht aufs „Nichtprobieren" ein.
Ich dachte mir wohl, daß Ihnen 750 Mark etwas viel vorkommen wird, weil so wenig beschriebenes Notenpapier mitgeliefert wurde. Aber ich nahm an - und ich freue mich, daß Ihr freundlicher Brief das auch ausdrücklich anerkennt - daß Sie mir glauben, wenn ich Ihnen sage, daß solche kurzen Stücke mir mehr Arbeit gemacht haben (außer der Schreibarbeit), als im Vorjahr die langen, weil die einzige Arbeit, die hier geleistet wird, die Erfindung des Systems der Instrumentation ist, die für ein Stück, gleichviel ob es lang oder kurz ist (innerhalb gewisser Grenzen natürlich) so ziemlich die gleiche ist: die Vorarbeit vor der Niederschrift!
Und nur, weil ich Ihnen nur wenig Notenpapier schicken konnte, stellte ich Ihnen - um gleichsam die scheinbar bittere Pille zu versüßen - frei, von meinen Ansprüchen eventuell Abzüge zu machen. Aber ich muß ehrlich gestehen: ich habe bestimmt damit gerechnet, daß Sie von diesem Anerbieten keinen Gebrauch machen werden.
Denn, wenn ein Künstler sagt: „ich habe gearbeitet", dann sollte man das anerkennen.
Es tut mir also leid, Ihnen sagen zu müssen, daß ich mich mit 500 Mark nicht zufrieden geben kann, und ich bin überzeugt, Ihre Frau Gemahlin wird meinen Standpunkt teilen. Und ich hoffe, Sie werden diesen „Zwischenfall" (den ich ja selbst gar nicht tragisch nehme und an welchem das einzig Peinliche ist, daß er zu sovielen Worten nötigt) rasch erledigen.
Ich bin seit gestern wieder in Berlin und erwarte Ihre freundlich umgehende Mitteilung daher an meine obenstehende Adresse. Sehr gerne bin ich bereit, mit Ihrer Frau Gemahling wegen der Brahms-Lieder zu sprechen. Und ich kann ihr auch die freudige Mitteilung machen, daß auch Peters mir die Erlaubnis zur Instrumentation von Hugo-Wolf-Liedern erteilt hat. Ich bitte Sie, Ihrer Frau Gemahlin meine herzlichsten Empfehlungen zu sagen. Und ich hoffe, daß dieser „Zwischenfall" kein „bitterer Tropfen" wird. Damit empfehle ich mich Ihnen und Ihrer Frau Gemahlin aufs Allerbeste.
Hochachtungsvoll
Arnold
Schönberg

In welchem Umfang Schönberg Lieder von Brahms und Wolf instrumentiert hat, ist nicht bekannt. Die Antwort auf seinen ausführlichen Brief entsprach offenbar nicht Schönbergs Erwartungen, denn bereits am 16. August 1913 schrieb er erneut, womit die Angelegenheit offenbar ihren vorläufigen Abschluß gefunden hat.

Sehr geehrter Herr, ich muß es nicht nur aus Zeitmangel ablehnen, Sie zu besuchen, sondern vor Allem, weil meines Erachtens über diese Sache nichts mehr zu reden ist. Sollten Sie wirklich meinen Standpunkt nicht einsehen können, dann werde ich schlimmstenfalls bedauern müssen, daß ich nicht von vornherein ein meinem Rang entsprechendes Honorar ausgemacht habe, und werde standesgemäß auf Weiteres verzichten.
Hochachtungsvoll
Arnold
Schönberg
[zit. nach der Durchschrift, Library of Congress]

Jahre später, nachdrücklich im Herbst 1927, hat sich Schönberg über seinen Verlag, der seinerseits einen Mittelsmann einschaltete, bemüht, von der Auftraggeberin, die ihre Konzerttätigkeit mittlerweile eingestellt hatte, die Manuskripte seiner Instrumentationen (u.a. auch „Adelaide“ von Ludwig van Beethoven) zurückzuerhalten. Er war sogar entschlossen, sie zu veröffentlichen. Diesen Bemühungen war jeglicher Erfolg versagt, weil die Materiale mittlerweile offenbar untergegangen waren. Warum hätte Julia Culp sie nicht zurückgeben sollen, wenn sie sie noch besessen hätte? So müssen diese Bearbeitungen, Partitur und Orchestermateriale, heute als verschollen gelten. Nur eine Partitur hat sich erhalten: die der Orchestration der Ballade „Der Nöck“ von Carl Loewe.

Schönberg an die Universal Edition am 6. Oktober 1927: [...] In der Sache der von mir seinerzeit für Frau Culp instrumentierten Lieder etc. muß ich Sie nun bitten, sofort Energischstes zu unternehmen, da ich diese Lieder in Paris aufführen und endlich herausgeben will.
Ich habe damals mit Frau Culp abgemacht, daß ihr die Partituren fünf Jahre lang zur alleinigen Benützung zur Verfügung stehen sollen, dann aber an mich zurückfallen. Wenn Frau Culp die Manuskripte behalten will, so will ich meinetwegen eventuell auf die Originale verzichten unter der Bedingung aber, daß sie mir die Möglichkeit gibt, auf ihre Kosten (ca. 150 Schillinge) eine photographische Kopie davon herstellen zu lassen. Ich bitte Sie, Frau Culp darauf aufmerksam zu machen, daß ich mich an der Veröffentlichung meines geistigen Eigentums unter keinen Umständen hindern lassen kann und eventuell Schadensersatzansprüche geltend machen müßte. Ich bitte Sie, einen Termin für die Aushändigung zu setzen, da ich nicht warten kann.
[... ]

Universal Edition an Schönberg am 21. Oktober 1927: [...] Bezüglich Ihrer Orchesterlieder, die bei Frau Culp sind, hat vor einigen Tagen einer unserer Herren persönlich in der Wohnung von Frau Culp vorgesprochen, jedoch nichts ausrichten können, da die Dame verreist ist. Inzwischen hat Herr Direktor Hertzka persönlich durch einen gemeinsamen Bekannten von ihm und Frau Culp Schritte eingeleitet, da er glaubt, die Angelegenheit auf diese Weise am leichtesten in Ihrem Sinne ordnen zu können. [...]

Schönberg an die Universal Edition am 31. Oktober 1927:
[...] ad Julia Culp: ich muß Sie bitten, an Frau Culp einen Brief von einem Advokaten schreiben zu lassen, in welchem ihr ein Termin von acht Tagen gesetzt wird. [...]

Universal Edition an Schönberg am 10. November 1927: [...] Durch unsere Mittelsperson erhielten wir heute von Frau Culp das beiliegende Schreiben und bitten um Mitteilung, was wir nunmehr unternehmen sollen. [...]

Als Mittelsmann figurierte Hugo Botstiber (1875-1941), damals Generalsekretär der Wiener Konzerthausgesellschaft. Ihm schrieb Julia Culp am 4. November 1927 in einem Brief, der sich, da er an Schönberg weitergereicht wurde, in dessen Nachlaß erhalten hat:
[...] Leider muss ich Dir mitteilen, dass ich dem Ersuchen der Universal-Edition nicht entsprechen kann, weil die Partituren mit einem ganzen Stoss anderer Noten während des Krieges in New-York verloren gegangen sind. Ich hatte alles in einem Koffer wohl verpackt in einem Hotel ins Depot gegeben, übrigens auch noch einen zweiten Koffer mit einer Menge persönlicher Utensilien. Das Hotel wurde später aufgelassen und als ich 1921 wieder das erste Mal hinüberkam, waren die Sachen einfach verschwunden.

Du wirst begreiflich finden, dass ich daran nicht gerne erinnert werde und deshalb auch die bisherigen Zuschriften unerledigt liess. Davon übrigens, dass ich mich verpflichtet hätte, nach 5 Jahren die Partituren Schoenberg zurückzugeben, ist natürlich keine Rede, aber das wäre ja jetzt nur ein Streit um des Kaisers Bart. [...]

Dazu notierte Schönberg zwischen die Zeilen: Es ist ihr gelungen, daraus einen Streit um des Kaisers Bart zu machen. Er kommentierte diesen Brief - offensichtlich im Zustand der Erregung - am 28. Mai 1928 auf einer leergelassenen Seite:
Frau Julia Culp, derzeit Frau Ginzkey, eine Liedersängerin, für welche ich, wenn auch gegen Honorar, so doch mit ganzer Intensität, und wenn ich auch nur das halbe Honorar erhielt (ich verlangte (1913 und 1914) für eine Arbeit von etwa drei Wochen tausend Mark und erhielt fünfhundert; mußte außerdem einen langen und vergeblichen Briefwechsel führen, hatte mir bedungen, daß ich nach fünfjährigem Gebrauch die Partituren zurückerhalte, um sie publizieren zu können und erhalte sie also nicht, obwohl ich x-male darum ersucht habe; erhielt nicht einmal eine Antwort: siehe: „die bisherigen Zuschriften unerledigt ließ!" [...]) so bin ich doch von Frau Culp nicht nur ganz betrogen worden, sondern sie hat nicht einmal soviel Rechtssinn, um sich bei mir zu entschuldigen. Es ist schade um die verloren gegangenen Instrumentationen. Sie waren sehr schön und ich hätte sie gerne wenigstens einmal gehört. 28. V.1928 Arnold Schönberg

Es waren u. A. Beethoven: Adelaide und 3 Lieder von Schubert, aber ich weiß gar nicht mehr welche.
Das Gedächtnis Schönbergs war, wie ein Vergleich mit dem oben mitgeteilten Dokument erkennen läßt, nicht untrüglich. Er hielt, wie eine Nachschrift zu dieser Aufzeichnung vom 20. Juli 1932 zeigt, die von der Sängerin gegebene Erklärung für unwahr.
(GA, Reihe B, Bd. 25/26, S. XXI-XXIV)

Gattung: Bearbeitungen --> Bearbeitungen für Orchester
beteiligte Personen: Julia Culp (1880-1970) - Auftraggeber(in)
Julia Culp (1880-1970) - Interpret(in)
Franz Schubert (1797-1828) - Komponist(in)

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