Ein Bogen Notenpapier, hoch 343 x 265 mm; 16 vorgedruckte Systeme, kein Firmenzeichen.
S. [1] mit schwarzer Tinte, Blei- und Blaustift beschriftet; Rasuren. S. [2]–[4] sind leer. Keine Paginierung.Inhalt:
S. [1] (3451): System 1–2, 3–4, 5–6: X C; 8–9, 10–11, 12–13: XIV C. Unten rechts: Ich hoffe es sind nicht alle | diese Kanons so scheusslich wie | diese zwei, aber ich fürchte es. | Es ist unglaublich schwer, selbst | das zu machen | Sch.
Die Niederschrift befindet sich auf den Systemen 8–9, 10–11, 12–13 der S. [1] der Sammelhandschrift (Archivnr. 3451).
Der nach der Vorlage von B angefertigte Klavierauszug wurde zunächst bis zu Ende niedergeschrieben; später wurde die vorliegende Fassung nach Vorlage des ersten Entwurfs A2 rückkorrigiert (Unterstimmenkanon T. 1–4, entsprechend T. 7–8 I/II), sämtliche Abweichungen von C gegenüber B sind Korrekturergebnis; die Korrekturen werden jedoch nicht über T. 8 hinausgeführt. Der etwas rätselhafte Vorgang ist vielleicht so zu deuten, daß die Korrekturen, die ja den Schritt der Überarbeitung von A2 zu B wieder zurücknehmen, erst viel später sozusagen versehentlich eingefügt wurden; dafür spricht – neben der Tatsache, daß in B die bessere Fassung vorliegt – das Abbrechen des Korrekturgangs, aber auch, daß in SH I bis VII ursprünglich eine Sammlung von Reinschriften vorlag (s. Reihe B, 18,1, S. 55), in die eine nur halb ausgeführte Korrekturfassung nicht paßt.
Rufer überträgt in seiner Edition diese Korrekturen auf den gesamten Kanon (Abdruck als „Zweitfassung", s. Rufer Kanons, S. 39f., vgl. auch S. 72f.).