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Erwartung. Monodram in einem Akt

Quelle: Partiturabschrift
Verschollen

Quellentyp: Abschrift fremder Hand

Beschreibung:

Die vormalige Existenz dieser Quelle wird durch zwei Dokumente belegt: zum einen durch einen Brief Schönbergs an den Direktor der Universal-Edition Emil Hertzka, zum andern durch eine Bemerkung des Komponisten im 1. Exemplar des.Korrekturabzugs E1a. Am 25.10.1913 machte Schönberg im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Drucklegung angesichts sich abzeichnender Aufführungen Hertzka die Mitteilung:
Ich habe zwei Partituren; die Kopie ist aber nicht korrigiert [...].lassen Sie die Kopie von Herrn Scherchen revidieren und legen wir diese dem Druck zu Grunde. In E1a erwähnte Schönberg im Herbst 1914 anläßlich einer zweifelhaften Lesart eine Kopisten Abschrift, die ich besitze [...] und] mir revidiert habe (vgl. dazu E0). Obgleich hier nicht explizit gesagt wird, daß es sich bei der Kopistenabschrift um eine Partitur handelt, dürfte mit dieser Bemerkung doch ebenfalls D* gemeint sein, zumal Schönberg deutlich auch noch 2 Klavierauszüge davon abgrenzt.

Als Zeitpunkt der Anfertigung von D* läßt sich allein der Terminus post quem non angeben, nämlich das Datum des oben zitierten Briefes, also der 25.10.1913. Zwar erscheint es naheliegend, daß die Kopistenabschrift erst im Hinblick auf die geplanten Aufführungen im Herbst/Winter 1913/14 entstanden ist, doch gibt es dafür keinen Beleg. Das Wort revidieren im obigen Brief könnte sogar darauf hindeuten, daß die Kopistenabschrift bereits älteren Datums war und noch vor den - sich allerdings auch zeitlich nicht näher bestimmbaren - frühen Retuschen in C angefertigt wurde. Vielleicht ist mit dem Wort auch nur eine gründliche Durchsicht und die Eliminierung von Kopistenfehlern gemeint.
Nicht bekannt ist ferner, wer die Kopie geschrieben hat. Den einzigen möglichen Hinweis gibt ein Brief an Hertzka vom 28.11.1913, in dem Schönberg berichtet, daß Scherchen [...] das Monodram kopiert habe. Der Kontext dieses Briefes wie der Korrespondenz mit dem Verlag in den Monaten Oktober und November macht es jedoch wahrscheinlich, daß hier wohl von einer Abschrift des Klavierauszugs, nicht jedoch der Partitur die Rede ist.

(für die Zitate vgl. GA, Reihe B, Band 6/2, Dok. I 129; I 162)



Quellensiegel: D*
Gesamtausgabe: Reihe B, Band 6/2, S. 53

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