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Erwartung. Monodram in einem Akt

Quelle: Erste Niederschrift

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Quellentyp: Erste Niederschrift
Papiersorte: J.E.&Co. Protokoll.Schutzmarke | 48 linig. [J.E. 48b] (58 x 37 cm). Firmenzeichen links unten neben dem untersten System: Ein rechts stehender Löwe hält eine aufgerollte Buchrolle, links Blattgirlande; auf der Buchrolle in einem Freiraum schräg ansteigend die Firmenbezeichnung. Die Papiersorte ist durchweg in Teilen, in Hälften oder Vierteln der Bögen bzw. Blätter verwendet.
Seiten: 21

Beschreibung: Konvolut (quer 288 x 365 mm) aus zwei Blättern (Einheiten 1, 2), einer Lage zu vier Bögen (Einheiten 3-6), zwei Blättern (Einheiten 7, 8) Notenpapier, die Blätter lose, die Bögen durch Fadenheftung zusammengehalten; ohne Einband. Möglicherweise bildeten ursprünglich auch die Einheiten 1 und 8 sowie 2 und 7 je einen Bogen. 24 vorgedruckte Systeme, ohne Firmenzeichen. Jeweils unten beschnitten, dadurch manchmal das System 24 nur unvollständig. Bei dem Papier handelt es sich sehr wahrscheinlich um die jeweils obere Hälfte eines Notenpapiers mit 48 Systemen und dem Firmenzeichen J. E.-Wappen b | 48 linig. (=J. E. 48b[1]), das auch für Ab und K verwendet wurde.

Überwiegend mit Bleistift beschriftet, weitere Eintragungen mit schwarzer Tinte, schwarz-brauner Tinte, roter Tinte und Rotstift. Paginierung in den oberen Außenecken mit Bleistift von 1 bis 19 (13 als 12a gezählt).

Schönberg hat die Erste Niederschrift als Particell notiert: das Orchester ist meist auf vier, aber auch auf fünf und gelegentlich auf sechs Systemen zusammengefaßt (in den Schlußtakten ist die Systemanzahl nochmals erweitert). Während Tonhöhen, Rhythmus und Instrumentation weitgehend vollständig, wenngleich teilweise noch abweichend von der Endfassung notiert sind, sind Dynamik und Phrasierung nur unvollständig angegeben. Auf eine Schlüsselung am Beginn der Akkolade wurde meist verzichtet. Es fehlen ferner die Szenenanweisungen und fast sämtliche Regieanweisungen; der Gesangstext ist zwar fast vollständig notiert, doch ist die Interpunktion nur äußerst sporadisch festgehalten, Groß- und Kleinschreibung weichen in nicht wenigen Fällen von der Textvorlage TA ab.
Schönberg hielt in Quelle B auch die Disposition der autographen Partiturreinschrift C fest, indem er jeweils bei denjenigen Takten, die in C dann am Ende einer Akkolade bzw. Seite stehen, die entsprechende Seitenzahl, teilweise mit Angabe der Akkolade (hochgestellte römische Ziffer) notierte. Diese Zahlen sind mit Bleistift geschrieben und eingekreist, ab T. 374 zusätzlich mit Rotstift markiert. Die Takte wurden zweifach gezählt: zum einen seitenweise (Bleistift), zum anderen von T. 105 bis T. 235 unregelmäßig im Abstand von fünf oder mehr Takten (Rotstift). Nur diese zweite Taktzählung ist korrekt. Die erste Taktzählung weicht hingegen ab S. 5 um einen Takt, dann ab S. 5 um drei Takte von der richtigen Taktzahl ab. Daraus läßt sich der Schluß ziehen, daß die Takte auf den eingeklebten Zetteln erst nach Abschluß der Ersten Niederschrift hinzugefügt wurden.

Nicht feststellen läßt sich allerdings, ob beide Stellen in einem Zuge oder zu verschiedenen Zeitpunkten nachkomponiert wurden. Eine Entscheidung darüber ist auch nach Berücksichtigung der Partiturreinschrift C nicht möglich: Im Falle der zweiten Takthälfte von T. 144 und der ersten Takthälfte von T. 145 dürfte die Einfügung hier erst erfolgt sein, nachdem die Partitur zunächst ohne diese Takthälften ausgeschrieben worden war. Denn die autographe Partiturreinschrift weist für die Takte 144-147 eine Überklebung und Korrekturen auf (vgl. die Quellenbeschreibung von C auf S. 31 ff. sowie Faksimile 5, GA, Reihe A, Bd. 6, S. XI). Die Takte 221-222 auf dem zweiten Zettel dürften hingegen vermutlich noch vor dem Ausschreiben der betreffenden Takte in der Partiturreinschrift eingefügt worden sein. Das legen zwei Beobachtungen nahe. Erstens ergibt sich aus der physischen Beschaffenheit der Quelle Ab, aus der der in B eingeklebte Zettel ausgeschnitten wurde, daß Schönberg die Instrumentationsskizze S8 (die Streicher in T. 274 betreffend, vgl. S. 159) erst nach dem Ausschneiden des Zettels niederschrieb. Somit müssen die Takte 221-222 zumindest vor der Partiturniederschrift von T. 274 nachkomponiert worden sein. Zweitens gibt es keinen Hinweis darauf, daß C in T. 221-222 korrigiert wurde. Damit aber steht lediglich fest, daß die beiden Hälften von Takt 144/145 erst nach, die Takte 221-222 hingegen schon vor dem Ausschreiben der entsprechenden Stelle in C eingefügt worden sind. Das kann sowohl zum selben als auch zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt geschehen sein. Da die Niederschrift des Klavierauszugs K wohl von Beginn an vollständig gewesen ist, muß Schönberg beide Stellen jedoch auf alle Fälle vor dem 22. Oktober 1909 eingefügt haben (vgl. S. 74).

Nachträge und Korrekturen
Der zunächst wohl durchgängig mit Bleistift niedergeschriebene Notentext von B weist zahlreiche Korrekturen und Nachträge auf. Darunter befinden sich zum einen Änderungen mit Bleistift sowie radierte Stellen. Da hier eine einigermaßen sichere Rekonstruktion der ante-corr.-Fassung in den meisten Fällen unmöglich ist, wird auf eine Mitteilung der betreffenden Stellen im folgenden verzichtet. Anders verhält es sich mit denjenigen Korrekturen und Eintragungen, die mit anderen Schreibmaterialien, nämlich mit schwarzer Tinte, roter Tinte und Rotstift vorgenommen wurden. Diese können zumindest teilweise verschiedenen Revisionsstadien zugeordnet werden und seien in den nachstehenden Listen mitgeteilt.

Eintragungen mit schwarzer Tinte
Die weit überwiegende Zahl der Eintragungen und Korrekturen, die ein anderes Schreibmaterial als den sonst verwendeten Bleistift aufweisen, sind mit schwarzer Tinte vorgenommen worden. Ein Vergleich mit der Partiturreinschrift zeigt, daß fast alle diese Eintragungen in C bereits als ante-corr.-Fassung Eingang gefunden haben. Das ist zumindest für die Streichungen und Änderungen in B sicher, dürfte aber im selben Maße wohl auch für die Ergänzungen gelten. Dies legt den Schluß nahe, daß es entweder einen gesonderten Korrekturgang noch vor dem Ausschreiben von C gegeben hat oder aber Schönberg die Lesarten erst bei der ebenfalls mit schwarzer Tinte erfolgten Niederschrift der Partitur änderte und die neue Lesart zugleich auch in der Ersten Niederschrift festhielt. Daß die letzte Möglichkeit die wahrscheinlichere ist, wird durch einige wenige Eintragungen plausibel gemacht, die sich als Korrekturen auch in C finden. Dazu gehören etwa T. 73 in 2.4.Hr. oder T.412 in ILGg.I (vgl. unten S. 39).Vermutlich schrieb Schönberg hier zunächst die ante-corr.-Fassung von B, die er dann korrigierte und in die Erste Niederschrift rückübertrug. Außerdem deutet der Charakter der Nachträge mit schwarzer Tinte darauf hin, daß Schönberg die Eintragungen erst im Zusammenhang mit dem Ausschreiben der Partitur vorgenommen hat. Es handelt sich nämlich zum überwiegenden Teil um die Präzisierung oder Änderung von Instrumentenzuweisungen sowie Spieltechniken; ferner gibt es Korrekturen im Bereich der Rhythmik (häufig die Länge von Schlußnoten betreffend), während Tonhöhenänderungen nur selten zu finden sind.
Allerdings entsprechen nicht alle korrigierten Lesarten denen der Partiturreinschrift C. In einigen wenigen Fällen sind sie nicht übernommen oder nochmals abweichend notiert worden (vgl. etwa T. 170 Frau, T. 387 1.2.Fg. oder T. 398 2.Ob.). Außerdem verfuhr Schönberg nicht konsequent, da er nicht sämtliche beim Ausschreiben von C noch geänderten Lesarten auch in B festhielt, so daß es noch viele Abweichungen zwischen B und C gibt (vgl. dazu die Liste S. 12ff.).

Eintragungen mit roter Tinte
Die Erste Niederschrift B enthält drei Eintragungen mit roter Tinte, die jedoch vermutlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt sind und somit auf unterschiedliche Korrekturstadien zurückgehen dürften. Die Änderungen in T. 151 und T. 188 muß Schönberg bereits bei oder vor dem Ausschreiben der Partitur vorgenommen haben, da die Partiturreinschrift C an beiden Stellen von Beginn an der post-corr.-Fassung folgt. Die Korrekturbedürftigkeit der Baßklarinette in T. 235 ([Auflösezeichen] zu 8/16) ist hingegen erst im ersten Exemplar des 1. Korrekturabzugs E1a, also während der Korrekturlesung des Drucks im Herbst 1914 bemerkt worden. Das [Auflösezeichen] wurde sowohl in C als auch in E1a nachgetragen, in letzterer Quelle zusätzlich mit Schönbergs Vermerk Manuskriptfehler.

Eintragungen mit Rotstift
Die Eintragungen mit Rotstift beziehen sich mit Ausnahme der bereits erwähnten nachgetragenen Taktzahlen und des entsprechenden Hinweises Schönbergs auf S. 3 (vgl. GA Reihe B, Band 6/2, S. 3), des Vermerks zu T. 233 auf S. 6 (vgl. oben S. 4) sowie einiger kleinerer Zusätze (Unterstreichung u.ä.) ausschließlich auf den zu singenden Text der FRAU. Während die Eintragung in T.265 wohl nur einen Schreibfehler Schönbergs korrigiert (TA und alle übrigen Quellen haben die post-corr.-Fassung), stehen die beiden übrigen Änderungen in Zusammenhang mit Korrekturen in der handschriftlichen Textvorlage (vgl. S. 168ff.). Sie dürften aus dem späteren Überarbeitungsstadium stammen (vgl. Entstehungs- und Werkgeschichte S.186f.), müssen aber noch vor dem Ausschreiben der autographen Partiturreinschrift vorgenommen worden sein, da C an den betreffenden Stellen keine Korrektur aufweist und allein die post-corr.-Fassung überliefert.



Quellensiegel: B
Gesamtausgabe: Reihe B, Band 6/2, S. 2-31
Standort: Arnold Schönberg Center
Signatur: MS17, 2367-2386

Digitale Reproduktion:

Format JPG, Druckqualität: 200 dpi
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