Hoch 560 x 430 mm; 12 vorgedruckte Systeme (Abstand der Systemlinien voneinander 5 mm, Raum zwischen den Systemen 28 mm), kein Firmenzeichen Faltung in der Mitte.
Recto mit Bleistift und blauer Tinte beschriftet. Verso ist leer.
Inhalt:
Recto: System 1–4: Kanon 64 S1; 5–6: 64 S2; 8–12 auf dem Kopf stehend: Akkordverbindungen, Zeichnungen.
Datierung:
Das stark vergrößerte Notenpapier benutzte Schönberg etwa seit 1946 (vgl. GA Reihe B, Band 19, S. 82). Auf dem gleichen Papier wurde auch der Kanon XXXII (GA Reihe B, Band 18/1, S. 191) niedergeschrieben, der mit dem 1.8.1949 datiert ist.
Der Kanon ist als vierstimmiger Satz notiert.
Darunter die Ausführung der Stimmeinsätze. In T. [6] bricht die Niederschrift ab, vielleicht weil die falsche Fortsetzung im Tenor bemerkt wurde (s. o. vierstimmiger Satz S1, vor T. [1]: hier müßte mit d' fortgesetzt werden).
Worauf sich die Buchstaben G.D.S. beziehen, ist unklar – etwa auf den Kanon für die Genossenschaft Deutscher Tonsetzer, den Schönberg viele Jahre früher (1928; s. Kanon V, Bd. 18 A, S. 161 und Bd. 18 B 1, S. 68ff.) geschrieben hatte? Auch in jenem Kanon standen die Stimmeinsätze in verschiedenen Tonarten. Doch heißen hier die Tonarten A – S [Arnold Schönberg?] – F – B.